Unsere Wünsche für ein wertschätzendes Zeitmanagement
Was uns wichtig ist
Zeit ist ein wertvolles Gut, welches wir bevorzugt in Ihre hochwertige Behandlung investieren. Deshalb möchten wir im Folgenden ein paar Punkte ansprechen, die uns zum Erhalt dieser Zeit für unseren hohen Qualitätsanspruchs und aus Respekt für Ihre Therapie sehr wichtig sind und bedanken uns für Ihre Unterstützung!
Terminverbindlichkeit
Für uns ist die Arzt- Patienten Beziehung kein leerer Marketing Begriff, sondern ein beiderseitiges Vertrauensverhältnis, zu welchem jeder seinen Teil beiträgt. Sie können sich bei uns darauf verlassen, dass wir uns indviduell und intensiv, unter Einbringen spezialisierter Fachkompetenz, hochwertigem Equipment und entsprechender Zeit auf Ihre Beratung und Therapie fokussieren.
Deshalb ist es für uns von höchster Wichtigkeit, dass die nur für Sie eingeplanten Termine verbindlich stattfinden!
Wie in den Medien in letzter Zeit viel diskutiert, stellt die allgemein steigende Zahl kurzfristiger Terminverschiebungen in Arztpraxen auch für uns eine nicht handle bare Situation dar.
Was in vielen Lebensbereichen selbstverständlich ist, ist auch für uns die Voraussetzung, um die hohe Qualiät in diesem Rahmen erbringen können.
Jedem ist klar, dass wenn man zum Beispiel ein Konzertticket, eine Bahnfahrt oder auch eine Physiotherapie Sitzung gebucht hat, und den Termin kurzfristig nicht einhalten kann, dennoch die Kosten für die reservierte Leistung entstehen.
Bei uns steht Ihnen zum reservierten Zeitpunkt ein komplettes Behandlerteam und ein hochausgestattetes Behandlungszimmer zur Verfügung. Werden Termine kurzfristig verschoben, entsteht nicht nur ein nicht adäquat kompensierbarer Leerlauf, sondern es nimmt auch anderen Patienten die Möglichkeit einen zeitnahen Behandlungstermin zu erhalten.
Ab dem 01.01.2025 stellen wir in Fällen, in denen nicht mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt wird, Montags- und Dienstagstermine bis spätestens Freitag 13.00 Uhr, eine Honorarausfall Rechnung. Per Email besteht permanente Erreichbarkeit. Sebstverständlich klären wir Sie vorher über die Details der Honorarausfall Rechnungen auf.
Wir danken ihnen, dass Sie mit ihrer Verbindlichkeit unsere Praxiswerte:
Vertrauen, Verlässlichkeit & Qualität
unterstützen!
Kostentransparenz
Vor jeder Behandlung wird ein sehr detaillierter, verbindlicher Kostenplan erstellt. Im Falle der mikroskopischen Endodontie sogar inklusive umfangreichem digitalem Begründungspaket. WICHTIG: Privat Versicherte reichen diesen bitte bei ihrer Versicherung ein, gesetzlich Versicherte bei der Zusatzversicherung.
Nun muss eine verbindliche Einschätzung der Versicherung erfolgen, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.
Unklarheiten müssen im Vorfeld mit der Versicherung geklärt und schriftlich bestätigt werden, um spätere Erstattungsprobleme zu vermeiden. Lassen Sie sich nicht vertrösten, es ist Ihr gutes Recht, diese Information von Ihrer Versicherung zu erhalten. Jeder Versicherungsvertrag ist individuell, und nur Ihre Versicherung kann für Ihren individuellen Vertrag eine verbindliche Aussage treffen.
Erstattungen liegen nicht an "der richtigen" Begründung des Zahnarztes, sondern an Ihrem Versicherungsvertrag! Wir rechnen das ab, was wir aus medizinischer Sinnhaftigkeit tun: nicht mehr, nicht weniger und nichts anderes. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nach dieser umfangreichen Voraufklärung nach Behandlungsbeginn keine Kosteneinwände mehr bearbeiten können.
Wenn der Umfang der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung geklärt ist, Sie sich für die Behandlung entschieden und den Kostenvoranschlag digital per Nelly Portal unterschrieben haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin. Wir freuen uns auf Sie!
Auskunftsbegehren von Versicherungen
In letzter Zeit fällt auf, dass die Auskunftsbegehren der privaten Versicherer umfangreicher werden und der bürokratische Aufwand in den Zahnarztpraxen das verständliche Maß übersteigt. Deshalb wollen wir Sie gerne unterstützen, müssen aber eine sinnvolle Balance zwischen gerechtfertigtem Informationsfluss und ausuferndem bürokratischen Aufwand finden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie gemäß Ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVBs) selbst prüfen sollten, inwieweit Sie zur Erteilung der geforderten Auskünfte verpflichtet sind.
Besonders wenn Ihre Patientenakte angefordert wird, überschreitet dies in der Regel den Rahmen der üblichen Auskunftspflicht.
Zur Wahrung unserer Sorgfaltspflicht und zum Schutz Ihrer persönlichen Daten erfolgt die Kommunikation unsererseits ausschließlich mit Ihnen als Patientin/Patient und nicht direkt mit der Versicherung, da wir gegenüber der Versicherung keinerlei Verpflichtung haben. Sollten Sie Unterlagen an die Versicherung weitergeben müssen, stellen Sie bitte sicher, dass diese ausschließlich dem von Ihrer Versicherung benannten Beratungszahnarzt übermittelt werden. Nur ein approbierter Zahnarzt ist zur sachgerechten Beurteilung zahnärztlicher Sachverhalte legitimiert.
Da es sich bei dem Auskunftsbegehren ihrer Versicherung nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handelt, und damit rechtlich nicht nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden darf, kann der bürokratische Aufwand nur gemäß §§612, 670 BGB nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet werden. Diesen kalkulieren wir Ihnen selbstverständlich vorab. Bitte prüfen Sie dann mit dem von uns erstellten Antwortschreiben, inwiefern Ihre Versicherung die entstehenden Kosten erstattet.
Lesen Sie dazu auch bitte die offizielle Patienteninformation der Bundeszahnärztekammer
Wir hoffen, Ihnen damit wichtige Informationen zur Versicherungskommunikation an die Hand gegeben zu haben.